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Vergütung - Kosten

Wir sind als Maklerinnen für Vorsorge- und Finanzprodukte im Auftrag unserer Kundinnen und Kunden aktiv. Dabei stehen immer Ihre Interessen im Mittelpunkt. Je nach Lösung arbeiten wir mit unterschiedlichen Vergütungsmodellen – über diese informieren wir Sie klar und nachvollziehbar, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Typische Vergütungsmodelle

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Vergütungsmodelle sowie deren jeweilige Vor- und Nachteile. Wir prüfen in jedem Einzelfall, welches Modell für Ihre Situation am sinnvollsten ist, und greifen dabei auf beide Varianten zurück – immer mit dem Ziel, dass die Vorteile für Sie überwiegen.

Servicegebühr | Honorar

Das Modell der Servicegebühr etabliert sich zunehmend in der Praxis. Kundinnen und Kunden zahlen dabei nicht vorab für ein Produkt oder eine Einzelleistung, sondern meist eine feste prozentuale Gebühr – bei Geldanlagen in der Regel bezogen auf das betreute Vermögen. Der Vorteil: Die Geldanlage startet nicht durch einmalige Kosten „im Minus“ und die Beraterin oder der Berater hat ein kontinuierliches Interesse daran, die Anlage und Vorsorge im Blick zu behalten und regelmäßig zu optimieren. Für den langfristigen Erfolg von Vermögensaufbau und Vermögensanlage sind eine klare Strategie und die begleitende, aktive Kontrolle entscheidend.

Provisionsvergütung

Bei der Provisions- bzw. Courtagevergütung wird die Dienstleistung der Vermittlerin oder des Vermittlers nur im Fall einer erfolgreichen Vermittlung vergütet. Je nach Lösung fallen dabei einmalige und/oder laufende Zahlungen an, die bereits in den Beiträgen oder Prämien enthalten sind. Kundinnen und Kunden erhalten dadurch Beratung und Betreuung, ohne zusätzlich eine gesonderte Rechnung zahlen zu müssen.

Dieses Modell ermöglicht auch Menschen mit geringerem Einkommen Zugang zu professioneller Finanzberatung. Studien – etwa aus Großbritannien – zeigen, dass viele Menschen ohne Provisionsmodell nicht ausreichend abgesichert wären, weil sie sich eine Honorarberatung nicht leisten könnten.

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